Wir freuen und bekannt geben zu können, dass Orgeln von der Verordnung 2011/65/EU (RoHS 2) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (z.B. Blei) ausgeschlossen worden sind.

Dies war bis dato eine Ausnahmeregelung, die dann aber alle 12 Jahre neu beschlossen werden mußte. Der aktuelle Beschluß der EU ist ein dauerhafter Ausschluß aus dieser Verordnung und keine Ausnahmeregelung mehr.

nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bund Deutscher Orgelbaumeister

sowie im Auszug aus der entsprechenden Gesetzgebung pdf